Das Schreiben des eigenen Testaments schiebt man gerne vor sich her. Es hat ja noch Zeit – so denkt man. Doch diese Zeit kommt oft schneller als erwünscht und dann ist es gut, alles geregelt zu haben. So hat man die Sicherheit, dass das Erbe nach den eigenen Wünschen aufgeteilt wird.
Ein Testament schreiben darf jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Es muss vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und eindeutige Angaben zu Namen, Ort und Datum aufweisen.
Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testamentes ist es ratsam, einen Notar einzuschalten. Insbesondere, wenn Ihre Vermögensverhältnisse komplexer sind oder Sie gar unternehmerisch tätig sind. Wird ein Notar beauftragt, so ist es ausreichend, die gewünschte Erbverteilung mündlich zu übermitteln. Der Notar bringt dann alles handschriftlich nieder und legt es anschließend zur Unterschrift vor.
Ehepartner setzen sich entsprechend dem sogenannten „Berliner Testament“ gerne als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder erhalten ihren Anteil dann erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Dies kann, gerade bei größeren Vermögen, jedoch zu hohen steuerlichen Belastungen führen. Vor- und Nachteile sollten im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden.
Die Änderung oder das Widerrufen eines Testaments ist jederzeit möglich. Empfehlenswert ist, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des Dokuments anzugeben. Eine sehr praxisnahe Lösung ist die gemeinsame Aufbewahrung von Vorsorgeverfügungen und Testament zusammen bei uns, Kriewald Bestattungen.